Kauf des evangelischen Gemeindehauses

Am Sonntag, 13. Juni 2021 können alle Appenheimer darüber abstimmen, ob die Ortsgemeinde das evangelische Gemeindehaus in der Hauptstraße 39 kaufen soll oder nicht.

Rückblick:
Es steht fest, dass die Kirchengemeinde das evangelische Gemeindehaus verkaufen muss. Bevor eine Privatperson das Gebäude kaufen kann, hat die Ortsgemeinde das Vorkaufsrecht. Da sich der Gemeinderat erst für und dann gegen einen Kauf ausspricht, entsteht eine Initiative, die ein Bürgerbegehren fordert. Mit dem Sammeln von genügend Unterschriften und der Vorlage in der Gemeinderatssitzung ist der Bürgerentscheid auf den Weg gebracht. 

Daraufhin können die Ortsverwaltung, der Ortsgemeinderat, die Fraktionen und die Vertreter des Bürgerbegehrens dazu Stellung nehmen und ihre Gründe darlegen. Im Amtsblatt Ausgabe 18/2021 sprechen sich fast alle Beteiligten für den Kauf aus.

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wählern zugestellt, diese können nun per direkter Demokratie für oder gegen den Kauf des evangelischen Gemeindehauses durch die Ortsgemeinde abstimmen.

Was für den Erhalt des Hauses spricht, kann man hier sehen: